Worum es geht
Der Wärmeplan ist Pflicht. Wir machen ihn praxistauglich.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen alle Kommunen einen Wärmeplan vorlegen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern lief die Frist bis zum 30. Juni 2026, alle anderen Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Eine Novelle mit einem vereinfachten Verfahren für kleine Kommunen ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
Der Wärmeplan zeigt, wie die Wärmeversorgung in Ihrer Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral werden kann: wo ein Wärmenetz sinnvoll ist und wo Gebäude dezentral versorgt werden.
Unsere Arbeitsschritte
Wenn der Plan ein Netzgebiet ausweist, geht es mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) weiter. Wir begleiten Stadtwerke und Kommunen bei Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen bis hin zur Vergabe.
Kontakt
Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.
Erzählen Sie uns kurz, was Ihre Kommune vorhat. Wir sagen Ihnen offen, welche Förderung passt und wie der Weg dorthin aussieht.
Dipl.-Ing. (FH) Isabel PöggelIhre Ansprechpartnerin für das Erstgespräch